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Gut beraten mit Maxcircle
Unternehmensstrategie
Unter der Unternehmensstrategie versteht man die meist langfristig geplanten Verhaltensweisen eines Unternehmens zur Erreichung seiner Ziele. In diesem Sinne zeigt sie in der Unternehmensführung, auf welche Art ein mittelfristiges (ca. 2–4 Jahre) oder langfristiges (ca. 4–8 Jahre) Unternehmensziel erreicht werden soll.
Im Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie wird oft von den übergeordneten Visionen und vom Unternehmensleitbild gesprochen, ebenfalls von strategischem Management. Als nachgeordnet werden Teilstrategien wie Marketingstrategie, Finanzierungsstrategie etc. und die taktische (mittelfristige) sowie die operationale (kurzfristige) Ebene angesehen. Wir beantworten mit Ihnen Fragen wie:
- Was möchte Ihr Start-up in den kommenden Jahren erreichen?
- Worin liegen die Chancen und Risiken?
- Wie will das Unternehmen vorgehen?
- Welche Ressourcen sind notwendig, um die erwünschten Ziele zu erreichen?
Business Plan
- Wie wird die Strategie in Zahlen übersetzt?
- Wie erstelle ich einen 5-Jahre-Plan?
- In welchem Zeitraum plant mein Startup, profitabel zu sein?
Marketingmaßnahmen
- Über welche Kommunikationskanäle möchten wir unsere Zielgruppe erreichen?
- Wie möchten wir auf den jeweiligen Kanälen interagieren?
- Welchen Content möchten wir produzieren?
Wahl der Gesellschaftsform
Welche Rechtsform bietet sich für Start-ups an?
Jede Rechtsform bringt unterschiedliche Vor- und Nachteile mit. Für welche sich Gründer letztendlich entscheiden, hängt von vielen Faktoren wie der persönlichen Risikobereitschaft, der geschäftlichen Erfahrung und der persönlichen Beziehung des Gründerteams ab.
Eine einmal gewählte Rechtsform ist nicht für die Ewigkeit festgelegt, ein Wechsel in eine andere Rechtsform kann jedoch umständlich und kostspielig ausfallen. Daher ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit den verschiedenen Rechtsformen zu beschäftigen und vor dem Beginn des operativen Geschäftes die Entscheidung zu treffen.
Soll eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden?
Personengesellschaften sind eine Zusammensetzung von Einzelpersonen, sie besitzen keine eigenständige Rechtsgestalt. Zudem dürfen sie keinerlei Vermögen besitzen, deswegen haften die Gesellschafter uneingeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.
Dagegen dürfen Kapitalgesellschaften eigenes Vermögen aufbauen und haften im Schadensfall dann ausschließlich mit dem gemeinschaftlichen Vermögen. Diese beschränkte Haftung ist wiederum an eine feste Verbindlichkeit gebunden: an das Stammkapital, welches Gründungsvoraussetzung für eine Kapitalgesellschaft ist.
Prinzipiell hat jede der erwähnten Gesellschaftsformen ihre Vor- und Nachteile. Eine sorgfältige Analyse sollte daher bereits während des Erstellen des Businessplans von den Gründungsmitgliedern vorgenommen werden. Alle Beteiligten müssen hierbei genau das Für und Wider abwägen. Eine rechtliche Beratung ist hier extrem wichtig. Gerne geben wir Ihnen die Grundlagen für eine kluge und tragfähige Entscheidung an die Hand!
Diese Fragen beantworten wir gerne mit Ihnen für Ihr Start-up:
- Welche Gesellschaftsform birgt welche Haftungsrisiken?
- Wie ist die passende Gesellschafterstruktur – gibt es einen oder mehrere Gründer?
- Wer hat als Gesellschafter welche Rechte und Risiken?
- Wie stellt der Gründer sicher, das die gewählte Gesellschaftsform/juristische Person rechtskonform agiert (Compliance der juristischen Person)?
Steuerliche Folgen der Gesellschaftsform
Jeder Gründer muss sich auch mit Steuern auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, unter anderem die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer oder auch die Körperschaftssteuer.
Welche Steuer erhoben wird, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Die Steuer ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl Ihrer Rechtsform bei der Gründung, doch nicht der einzige. Für eine passende Gestaltung, die für Sie die am vorteilhaftesten ist, bedarf es einer individuellen Beratung unter Berücksichtigung der gewählten Gesellschaftsform.
Liquiditätsplanung und Finanzierungsbedarf
Der Liquiditätsplan ist Teil der finanzwirtschaftlichen Planung im Unternehmen und eine notwendige Ergänzung zur Umsatz- und Kostenplanung (Finanzplanung).
Ziel der Liquiditätsplanung ist es, festzustellen, wann welche Zahlungen anfallen, damit das Unternehmen jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen frist- und vertragsgerecht nachkommen kann. Eine Planung der Umsätze und Kosten reicht dazu nicht aus. Bezogen auf die Umsätze ist nämlich zusätzlich zu fragen, wann die geplanten Umsätze tatsächlich auch wirksam werden, das heißt, wann und in welcher Höhe dem Unternehmen liquide Mittel zufließen. Hierzu sind Informationen zur Zahlungsfähigkeit und zum Zahlungsverhalten der Kunden erforderlich. Auch bezogen auf die Kosten ist es wichtig festzustellen, wann dem Unternehmen durch den Leistungserstellungsprozess liquide Mittel abfließen.
Mit Hilfe von langjährig erfahrenen und erfolgreichen Unternehmensführern, Steuer- und Finanzberatern stellen wir Ihre Liquiditätsplanung auf eine sichere Basis – auch für anschliessende Gespräche mit Banken und Finanzierungsgebern.
Liquiditätsplanung und Finanzierungsbedarf
Die Finanzierung des eigenen Start-Ups ist eines der Hauptprobleme für Existenzgründer. Die meisten Gründungen scheitern am Kapitalbedarf und an einem langfristigen Finanzierungsmodell.
Ob Venture Capital, Crowdfunding oder klassischer Bankkredit: wir unterstützen bei der Suche nach der richtigen Finanzierungsform, beraten zum Finanzierungsbedarf und verfügen zudem über ein Netzwerk von Ansprechpartnern.
Diese Finanzierungsmöglichkeiten sind die wichtigsten für Gründer:
- Bootstrapping
- Kreditfinanzierung
- Crowdfunding
- Inkubator
- Acceleratoren
- Gründerwettbewerbe
- staatliche Fördermittel
Wir erarbeiten das passende Konzept mit Ihnen, unterstützen bei der Fremdfinanzierung durch Gespräche mit Banken und Investoren und setzen in vielen Fällen auch auf unser Netzwerk und stellen Verbindungen zu potentiellen Investoren her.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen
Für viele Gründer steht auch zeitnah die Einstellung der ersten Mitarbeiter weit oben auf der Liste. Arbeitnehmer wünschen sich aus guten Gründen meist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, aber nicht immer ist ein unbefristeter Vertrag direkt nach der Neugründung ein machbarer Weg für junge Unternehmen. Daher sieht der Gesetzgeber für Start-ups in der Anfangsphase die außerordentliche Befristung von Arbeitsverhältnissen nach der Neugründung vor.
So wurde bestimmt, dass in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von vier Jahren zulässig ist. Auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags ist bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren erlaubt. Bestehende Unternehmen hingegen können nur zwei Jahre lang ohne Weiteres einen Arbeitsvertrag wirksam befristen.
Dies ist nur ein Beispiel zu auftauchenden Fragestellungen, denn das Thema Arbeitsrecht ist recht komplex. Folgende Fragen beantworten Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht:
- Worauf muss ich als Gründer bei der Einstellung von Mitarbeitern achten?
- Sollte ich am besten mit Studenten arbeiten?
- Was ist eine befristete Anstellung?
- Welche Regeln zur Stellenausschreibung muss ich beachten?
- Mit welchen Kündigungsfristen muss ich rechnen?
- Welche Regularien muss ich bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes beachten?
- Wie schütze ich mich vor Abwerbung meiner Mitarbeiter?